Stellungnahme der Wirtschaftsverbände bzgl. notwendiger Klarstellungen zur Neuregelung von Betriebsveranstaltungen

Mit dem Zollkodexanpassungsgesetz hat der Gesetzgeber die 110,-Euro-Grenze, bis zu der keine Lohnversteuerung bei Betriebsveranstaltungen erfolgt, erstmals in § 19 des Einkommensteuergesetzes geregelt. Bislang waren die lohnsteuerlichen Folgen von Betriebsveranstaltungen lediglich Gegenstand von Erlassen der Finanzverwaltung.

Die neue ab 2015 geltende gesetzliche Regelung weicht von der bisherigen Finanzverwaltungspraxis ab und wirft eine Reihe von Fragen auf. Um deren Klarstellung bitten der HDE und sieben weitere Spitzenverbände der gewerblichen Wirtschaft in der an das Bundesfinanzministerium versandten Stellungnahme vom 19. Februar 2015.

Rückfragen bitte an:
Jochen Bohne
Tel. 030-726250-43
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