Stellungnahme des HDE zum Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz

Der HDE hat dem Bundesministerium des Innern eine Stellungnahme zum Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz vorgelegt, mit dem das Bundesdatenschutzgesetz an die neuen Vorgaben der europäischen Datenschutzgrundverordnung angepasst werden soll. Der HDE fordert darin, Einzelhandelsgeschäften eine verbesserte Möglichkeit für Videoüberwachung einzuräumen. Die geplanten Regelungen zur zweckändernden Datenverarbeitung für nicht öffentliche Stellen werden als praxisgerecht begrüßt.

Bei der Datenverarbeitung im Beschäftigtenkontext sollten nach Überzeugung des HDE die bisher geltenden Regelungen beibehalten werden. Ergänzend sollte klargestellt werden, dass es sich bei Kollektivvereinbarungen neben Tarifverträgen auch um Betriebsvereinbarungen handeln kann. Die beabsichtigte Übernahme der Regelungen zur Datenübermittlung an Auskunfteien wird begrüßt. Ergänzend sollte jedoch klargestellt werden, dass auch über bestimmte Bankgeschäfte hinaus Vertragsdaten weiterhin an Auskunfteien übermittelt werden dürfen.

Kontakt:
Georg Grünhoff
Referent Recht & Verbraucherpolitik

Tel.: 030 726250-38
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